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Legal und trotzdem verboten

Baby-Auslese ist keine Kassenleistung“, „Echte Männer stehen zu ihrem Kind“ oder: „Keine Tötung auf Verlangen“, steht auf ihren weißen Schildern. Am 21.September 2019 findet in Berlin-Mitte erneut ein so genannter „Marsch für das Leben“ statt. Die Anhänger der Bewegungen fordern eine Einschränkung auf sexuelle Selbstbestimmung und das totale Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Den „Marsch für das Leben“ gibt es seit 2002. Richtig groß geworden ist er aber erst, seitdem nicht nur strenggläubige Christen, sondern auch Rechtspopulisten und Neurechte das Thema für sich entdeckt haben.

Das reicht von evangelikalen Kreisen über konservativ-katholische. Und dann wird es ein wenig unüberschaubar, wer da von rechtspolitischen Gruppierungen mit läuft. Wir wissen, dass Leute aus dem Spektrum der Identitären mitlaufen und dass aus Kreisen der AfD auf jeden Fall dazu aufgerufen wird. Aber Ähnliches gibt es auch innerhalb der Lebensschützer-Kreise in der CDU.

Silke Stoeckle, Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

In den Parlamenten sind sie vertreten durch die rechtspopulistische AfD und die christlich-konservative CDU/CSU. Die Anti-Choice-Bewegung ist gut vernetzt und agiert in Deutschland, Europa und gegenwärtig besonders aktiv in den USA. Neben einem totalen Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen hetzen sie gegen nicht heterosexuelle Paare oder Familien und die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten.

Demonstration am 21.9 in Berlin für sexuelle Selbstbestimmung. © Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Für Kinder und Jugendliche fordert die AfD eine frühe, repressive Zwangsvergeschlechtlichung, die dem strikt binären Schema von männlich-weiblich folgt. Die Vielzahl möglicher Lebens- und Beziehungsformen, Orientierungen und Bedürfnisse wird dabei ebenso ignoriert wie die faktische Uneindeutigkeit aller mit der Geschlechtszuordnung verbundenen biologischen und sozialen Merkmale. Nur durch permanente soziale, psychische und notfalls auch physische Gewalt können Menschen in eine solche von der AfD geforderte Bipolarität eingepasst werden.“

Armina von Pro Choice. 

Ein einziges Wort, das Kristina Hänel in diese fatale Lage gebracht hat: „Schwangerschaftsabbruch“. Wegen dieses einen Wortes musste sich die Ärztin am 24. November vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Verdacht des Verstoßes gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB), der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. Angezeigt wurde sie von radikalen Abtreibungsgegner*innen.

Warum ist das illegal?

Kristina Hänel gehört zu denjenigen, die Abtreibungen in ihren Praxen vornehmen dürfen. Allerdings führt sie das auch auf ihrer Homepage auf und bietet an, weiterführende Informationen per E-Mail zu versenden. Dadurch verstößt sie in den Augen des Gerichts gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs, der es Ärzten verbietet, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben.

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland verboten, aber straffrei. Wer sich in einer anerkannten Beratungsstelle beraten, dann eine dreitägige Bedenkfrist verstreichen und den Abbruch innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen nach Empfängnis vornehmen lässt, wird nicht verfolgt. So regelt es der „Abtreibungsparagraf“ 218. Der Fall hat eine Diskussion über die Abschaffung des Paragrafen 219a ausgelöst. Kritiker bemängeln, dass der Paragraf aus dem Jahr 1933 nicht mehr zeitgemäß ist. Darüber hinaus sei er unklar formuliert.

Die Ärztin aus Gießen wurde damals zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie in ihrer Praxis Abtreibungen durchführt und darüber informiert. Das Urteil gegen sie wurde aufgehoben, nun muss neu verhandelt werden. Aber sie setzt sich weiterhin dafür ein, Paragraf 219a vor dem Bundesverfassungsgericht kippen.

Viele Ärzt*innen seien heute abgeschreckt von der Aussicht, mit Anzeigen der Abtreibungsgegner*innen überzogen zu werden – und führten die Abbrüche lieber gar nicht erst durch. Eine geeignete Praxis zu finden, in der ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird, ist wegen des Paragrafen 219a in ganz Deutschland umständlich. Das bedeutet für die betroffenen Frauen eine zusätzliche psychische Belastung. Mehre Bundesländer haben trotz gesetzlicher Versorgungspflicht keinen genauen Überblick, welche ärztlichen Stellen bei ihnen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

In Zeiten rechter Massenmobilisierungen gilt es zusammenzuhalten und Erkämpftes zu verteidigen. Denn die selbst ernannte „Lebensschutz“-Bewegung profitiert maßgeblich vom Rechtsruck und verbreitet ihre Vorstellungen der heterosexuellen weißen Kleinfamilie. Sie geben vor, „für das Leben“ zu sein, vertreten vermeintlich die „Kultur des Lebens“… das ist blanker Hohn angesichts der vielen tausend Menschen, die jedes Jahr weltweit an den Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs sterben und der rund sieben Millionen Menschen, die schwerwiegende Komplikationen erleben, weil sie keinen Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen haben.

Silke Stoeckle, Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Daher sind Abtreibungsgegner*innen nicht für das Leben. Denn wer das Leben ungewollt schwangerer Menschen schützen will, muss Abtreibungen legalisieren. Das Recht auf Abtreibung, auf diskriminierungsfreie Familienplanung und auf die Freiheit, lieben zu können, wen man will, stehen am 21. September 2019 im Vordergrund.

Unter dem Motto „Leben und lieben ohne Bevormundung“ veranstaltet das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung einen Aktionstag in Berlin. Dieser Tag wird der Auftakt für eine bundesweite Aktionswoche sein, die am 28. September zum Internationalen Tag für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen mit verschiedenen Veranstaltungen und Aktionen bundesweit endet.

Titelbild: © Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

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