Fachleute sind sich einig: Menschen, die als „geistig behindert“ gelten, haben keine außergewöhnliche oder abnormale Sexualität. Die meisten von ihnen wünschen sich genau das gleiche wie ihre nicht behinderten Altersgenossen: Flirt, Freundschaft, Liebe, Partnerschaft, Zärtlichkeit, Geborgenheit, Leidenschaft. Sie haben die gleichen Grundbedürfnisse wie andere Menschen auch. Dennoch gibt es im Umgang mit der Sexualität geistig behinderter Menschen immer noch viele Unsicherheiten, Erwartungen und Vorurteile.
Viele Menschen empfinden die Sexualität intellektuell eingeschränkter Menschen als problematisch. Dafür kann es viele verschiedene Gründe geben – beispielsweise, dass Eltern in ihrem behinderten Nachwuchs oft lebenslang in erster Linie ein Kind sehen. Da sie sich jahrelang der intensiven Pflege und Erziehung widmen, merken sie manchmal nicht, dass sich ihr Kind zu einem jungen Erwachsenen mit eigenen sexuellen Bedürfnissen entwickelt hat. Ein anderer Grund kann sein, dass sie ihre Kinder oft in besonderem Maße schützen wollen – vor ungewollter Schwangerschaft, Liebeskummer oder sexuellem Missbrauch.
Erster Bezugspunkt: Selbstbefriedigung
Das erste große sexuelle Thema, mit dem sich viele Eltern geistig behinderter Kinder auseinandersetzen müssen, ist oft die Selbstbefriedigung. Diese spielt für geistig behinderte Menschen häufig eine große Rolle, manche entwickeln nie andere Befriedigungsformen wie beispielsweise Geschlechtsverkehr.

Teilweise benötigen sie Unterstützung dabei, die Masturbation und die eigene Sexualität zu erlernen – sonst können Versuche, sich selbst zu befriedigen, zu einer unerfüllten Quälerei werden und die Sexualität bleibt gehemmt und unterentwickelt. Auch muss die klare Abgrenzung zwischen Privatsphäre und Öffentlichkeit kommuniziert werden: Nicht jedem Behinderten ist bewusst, dass Selbstbefriedigung in dem einen erlaubt, in dem anderen verboten ist.
Sexuelle Selbstbestimmung
Die Grundgesetz-Artikel 2 und 3 legen fest, dass ein jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat und niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Das bedeutet, dass auch Menschen mit geistiger Behinderung Sexualität ausleben, Beziehungen eingehen und heiraten dürfen – selbst wenn Eltern oder Betreuer dagegen sind. Auch das Recht auf eigene Kinder steht ihnen zu, ebenso die Freiheit, eine gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft einzugehen.
Die Realisierung dieses Anspruchs ist für viele Menschen mit Behinderung aber nicht so selbstverständlich wie für Menschen ohne Behinderung. Oftmals stoßen sie beim Erleben ihrer Sexualität an Grenzen. Diese können beispielsweise Heimordnungen, körperliche Einschränkungen oder gegensätzliche sozialpädagogische Auffassungen sein.
Verhütung und Kinderwunsch
Es wird geschätzt, dass etwa 10 bis 15 Prozent der Menschen mit geistiger Behinderung in der Lage sind, vaginalen Geschlechtsverkehr zu haben und diesen auch ausführen. Viele andere gestalten ihr Liebesleben „nur“ mit Kuscheln, Streicheln oder Petting. Sobald Geschlechtsverkehr jedoch eine Rolle spielt, kommt das Thema Verhütung auf. Die Frage, wie viel Eigenverantwortung den Betroffenen zugetraut werden, stellt sich mit als Erstes.
Ebenso kompliziert verhält es sich mit dem Kinderwunsch: Wenn Menschen mit geistiger Behinderung ein Kind haben wollen, stoßen sie bei ihren Eltern und den Betreuenden meist auf heftige Widerstände. Früher war es üblich, Müttern mit geistiger Behinderung ihre Kinder unmittelbar nach der Geburt wegzunehmen und zur Adoption freizugeben bzw. in Pflegestellen unterzubringen. Heute ist die Forschung weiter: Viele Erfahrungen haben gezeigt, dass Kinder sehr gut von geistig behinderten Vätern und Müttern betreut werden können, wenn diese dabei ausreichend unterstützt werden.

Im diesem heiklen Themenkomplex taucht immer wieder die Möglichkeit auf, geistig behinderte Männer und Frauen zu sterilisieren. Viele Angehörigen fürchten eine ungewollte Schwangerschaft der Behinderten und dass diese so in eine Lebenssituation geraten, die sie völlig überfordern könnte. Sterilisation erscheint ihnen dann als wünschenswertes und langfristiges Verhütungsmittel. Dabei sind umfassende Sexualaufklärung und Präventionsangebote bessere Mittel gegen ungewollte Schwanger- und Elternschaften.
Rechtlich gesehen verbieten sowohl die deutschen Gesetze als auch die UN-Behindertenrechtskonvention das Durchführen einer Sterilisation gegen den Willen des oder der Betroffenen. Geht es um die Sterilisation einwilligungsunfähiger Menschen, braucht man eine Genehmigung durch ein spezielles Betreuungsgericht.
Sexualität als Teil der Persönlichkeit
Kinder, Jugendliche und Erwachsenen mit geistiger Behinderungen können – genauso wie alle anderen Menschen – ihre Persönlichkeit am besten dann ausbilden, wenn ihre Sexualität von Geburt an als wichtiger Bestandteil der Persönlichkeit angesehen wird. Die dafür nötige Unterstützung kann es bei verschiedenen Institutionen geben. „Pro Familia“ bietet zum Beispiel besondere Hilfsangebote, in denen Eltern zum Umgang mit der Sexualität ihrer behinderten Kinder beraten werden, aber auch sexualpädagogische Workshops für geistig behinderte Jugendliche.
Titelbild: © muro / Adobe Stock
Kommentar verfassen